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Elektronisches Lastschriftverfahren ELV

Im Handel haben sich außer den nationalen Zahlungsverfahren auch noch individuelle Lastschriftverfahren wie das Elektronisches Lastschriftverfahren etabliert. Man nennt dieses Verfahren auch “wildes” Verfahren, weil es individuell zwischen dem Netzbetreiber und dem Händlern vereinbart wird. Nur von deutschen Banken herausgegebene EC-Karten können für das ELV-Verfahren verwendet werden. Von der Karte des Inhabers wird beim Zahlungsvorgang neben der Bankleitzahl auch die entsprechende Kontonummer ausgelesen. Der Kunde bezahlt dann quasi mit dem Unterschreiben des Kassenbelegs, welchen der Händler an seine Acquirer-Bank weiter gibt. Im Grunde handelt es sich dabei um eine gewöhnliche Lastschrift mit einer Einzugsermächtigung, wobei nicht die Zahlungsfähigkeit geprüft wird. Somit fällt die Datenüberprüfung über eine Sperrdatei komplett weg.

Vor- und Nachteile für die Händler

Die Händler sparen bei dem ELV die Prüfungskosten und tragen daneben jedoch alle Risiken bei einer eventuell gesperrten oder gestohlenen Bankkarte sowie einem nicht gedecktem Girokonto. Für Geschäfte sowie Händler ist das Elektronische Lastschriftverfahren wegen des Zahlungsausfallrisikos trotz der geringen Gebühren nicht unbedingt empfehlenswert. Es kann durchaus vorkommen, dass sich einige Händler beim Einsatz des ELV dadurch absichern, indem sie den Personalausweis des Kunden verlangen und dessen Kundendaten notieren. Diesbezüglich ist dann aber wieder das Datenschutzproblem vorhanden, da nicht festgelegt ist, wie lange und wo man die Daten speichern kann. Somit gehen die meisten Händler dem Problem und der Mehrarbeit aus dem Weg und investieren in das Electronic Cash Verfahren sowie die Kreditkartenzahlung.

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