Chargeback
Wenn auf der Kreditkartenabrechnung einige Positionen oder Zahlungen vermerkt sind, die der Kunde gar nicht getätigt hat, hat er die Möglichkeit, diese Buchungen einzeln stornieren zu lassen und den entsprechenden Betrag zurückbuchen zu lassen.
Sobald der Kunde also eine Belastung auf der Kreditkartenabrechnung entdeckt, die er nicht selbst getätigt hat, kann er einen Chargeback veranlassen. Innerhalb weniger Tage findet dann eine Stornierung statt und der Betrag wird auf das Konto des Karteninhabers gutgeschrieben.
Anschließend nimmt die Kreditkartengesellschaft mit dem Zahlungsempfänger Kontakt auf, um zu prüfen, ob die Zahlung ihre Berechtigung hatte. Bedingt durch den hohen Aufwand fallen Chargeback-Gebühren an, die nicht ganz unerheblich sind. Diese Gebühren werden hierbei dem Zahlungsempfänger in Rechnung gestellt.

