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Unterschied EC-Karte und Kreditkarte

Das sogenannte „Plastikgeld“ macht Shopping in Geschäften heute sehr einfach. Die Banken bieten ihren Kunden Maestro-Karten, die früher auch als EC-Karten bekannt waren und Kreditkarten an. Beide Möglichkeiten der Bezahlung sind sowohl mit Vor- als auch mit Nachteilen behaftet. Es ist deshalb ratsam, beim Einkaufen beide Karten zur Verfügung zu haben, damit sie optimal genutzt werden.

Mit der Maestro-Karte hat der Kunde zwei Möglichkeiten: er kann an einem Bargeldautomaten Bargeld abheben oder kann in einem Geschäft mit der Karte bezahlen. Dabei muss er eine Geheimzahl angeben, die er auch beim Abheben am Geldautomaten benutzen muss. Er hat im Geschäft auch die Möglichkeit, über eine Lastschrift zu bezahlen, hierfür muss er eine Unterschrift leisten. Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist üblicherweise in der Höhe des Kreditrahmens bzw. eines Überziehungskredits möglich.

Im Gegensatz zur Maestro-Karte ist die Kreditkarte hauptsächlich zum Bezahlen in Geschäften, Hotels und Restaurants gedacht. Hierfür hat der Kunde einen individuellen Kreditrahmen zur Verfügung. Wenn mit der Maestro-Karte der Überziehungskredit in Anspruch genommen wird, fallen Zinsen an, wohingegen der Verfügungsrahmen der Kreditkarte zinsfrei in Anspruch genommen werden kann.

Mit der Kreditkarte kann ebenfalls weltweit an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, allerdings sind die Gebühren dann zumeist höher als bei der Maestro-Karte. Wenn die EC-Karte an einem Geldautomaten der ausgebenden Bank genutzt wird, ist dieser Service kostenfrei. Lediglich wenn Geldautomaten anderer Banken genutzt werden, fallen Gebühren an.

Heute werden Kreditkarten weltweit akzeptiert. So werden die Karten der weltweiten größten Anbieter – MasterCard und VISA – von über 25 Millionen Geschäften weltweit akzeptiert. Dazu gibt es noch etwa 1 Million Geldautomaten, wo Geld abgehoben werden kann. Mit einer Kreditkarte können im Gegensatz zur Maestro-Karte auch Waren und Dienstleistungen ganz bequem im Internet bezahlt werden. Zusätzlich kann in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern bei Interneteinkäufen auch Lastschrifteinzug vom Girokonto in Anspruch genommen werden, wobei die Karte dabei nicht vorliegen muss.

Ein deutlicher Unterschied liegt bei den Preisen und Gebühren, welche die Banken festlegen. In der Regel wird die Maestro-Karte zusammen mit der Eröffnung eines Girokontos kostenlos angeboten, da sie ja nötig ist, um den Kontoauszugsdrucker oder Überweisungsterminals zu nutzen. Die Kreditkarte hingegen ist ein Zusatzangebot zum Girokonto, wofür meist eine Jahresgebühr verlangt wird. Manche Anbieter geben diese Jahresgebühr zurück, wenn ein bestimmter Kartenumsatz getätigt wird.

Missbrauch – wer haftet?

Wenn die Kreditkarte unverschuldet missbraucht wird, haftet der Karteninhaber lediglich mit einem Höchstbetrag von meistens 50 Euro, vorausgesetzt die Sperrung der Karte erfolgt umgehend. Inzwischen haben die Kreditkartengesellschaften ihre Sicherheitsmechanismen so verbessert, dass manche Banken keine Selbstbeteiligung mehr verlangen. Für die Maestro-Karte gibt es einen zentralen Sicherungsfonds, der bei Karten-Missbrauch eintritt, wobei diese Versicherung erst dann eintritt, wenn die Karte gesperrt wurde. Wenn zuvor bereits ein Missbrauch stattgefunden hat, prüfen die Banken, ob möglicherweise Fahrlässigkeit vorliegt. Von Fahrlässigkeit wird dann gesprochen, wenn die Karte beispielsweise im Handschuhfach des Autos oder zusammen mit der Geheimzahl aufbewahrt wird.

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